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Fahrsicherheitstraining für Zivildienstleistende

Führerschein

Fahrsicherheitstraining für Zivildienstleistende

Ab Oktober 2009 müssen alle regelmäßig dienstlich kraftfahrenden Zivildienstleistenden vor ihrem ersten Fahreinsatz ein Sicherheitstraining nachweisen, vor allem wenn sie auf einem Zivildienstplatz der Tätigkeitsgruppe 07, 08, 11, 19, 45 oder in Tätigkeitsfeldern wie "Essen auf Rädern", im Behindertenfahrdienst oder anderen Personentransporten eingesetzt werden.






Pflichtschulung gemäß Bundesamt für den Zivildienst mit mindestens 50% Fahrpraxis

Das Fahrsicherheitstraining soll auf einem der Einsatzfahrzeuge oder einem vergleichbaren Fahrzeug erfolgen und muss neben psychologischen und theoretischen Aspekten (Unfallschwerpunkte, Fahrgastverhalten) auch einen Fahrpraktischen Teil umfassen.

Dienstleistende, die einen Kleintransporter fahren, sollen zusätzlich eine Unterweisung in das unterschiedliche Fahrverhalten mit und ohne Beladung erhalten.

Für Dienstleistende, die im Krankentransport und der Notfallrettung eingesetzt werden, ist darüber hinaus ein spezielles Sicherheitstraining (kontrolliertes Kurvenfahren, sicheres Ausweichen, ggf. auch Sondersignalfahrten) erforderlich.

Inhalte des Fahrsicherheitstrainings:

  • Gefahrenlehre und Sensibilisierung
  • optimale Sitzposition
  • Fahrphysik und kritisches Verhalten von Sonderfahrzeugen
  • Kurvenfahrt und Schwerpunktlage bei unterschiedlichem Beladungszustand
  • optimales Bremsen (ABS, ASR) für kürzesten Bremsweg
  • Bremsen und/oder Ausweichen vor plötzlich auftretendem Hindernis (inkl. Spurwechsel)
  • Erkennen der besonderen Fahrzeugausmaße (zum Beispiel Einparken)
  • Fahrtechnische Probleme bei besonderen An/Aufbauten
  • Verhalten bei einem Unfall



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