Führerschein
Fahrsicherheitstraining für Zivildienstleistende
Ab Oktober 2009 müssen alle regelmäßig dienstlich kraftfahrenden Zivildienstleistenden vor ihrem ersten Fahreinsatz ein Sicherheitstraining nachweisen, vor allem wenn sie auf einem Zivildienstplatz der Tätigkeitsgruppe 07, 08, 11, 19, 45 oder in Tätigkeitsfeldern wie "Essen auf Rädern", im Behindertenfahrdienst oder anderen Personentransporten eingesetzt werden.
Pflichtschulung gemäß Bundesamt für den Zivildienst mit mindestens 50% Fahrpraxis
Das Fahrsicherheitstraining soll auf einem der Einsatzfahrzeuge oder einem vergleichbaren Fahrzeug erfolgen und muss neben psychologischen und theoretischen Aspekten (Unfallschwerpunkte, Fahrgastverhalten) auch einen Fahrpraktischen Teil umfassen.
Dienstleistende, die einen Kleintransporter fahren, sollen zusätzlich eine Unterweisung in das unterschiedliche Fahrverhalten mit und ohne Beladung erhalten.
Für Dienstleistende, die im Krankentransport und der Notfallrettung eingesetzt werden, ist darüber hinaus ein spezielles Sicherheitstraining (kontrolliertes Kurvenfahren, sicheres Ausweichen, ggf. auch Sondersignalfahrten) erforderlich.
Inhalte des Fahrsicherheitstrainings: