Hier das Wichtigste in Kürze zum Führerschein mit 17.
- Das Mindestalter wird von 18 Jahren auf 17 Jahre für die Klassen B und BE herabgesetzt.
- Der Fahrer erhält die Auflage, von einer namentlich benannten Person begleitet zu werden. Die Auflage entfällt mit Erreichen des 18. Lebensjahres.
- Bewerber können ab 16 1/2 Jahren mit der Ausbildung beginnen, die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt weden
Die begleitende Person muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Mindestalter 30 Jahre
- 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Kasse B
- nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
- Promillehöchstgrenze 0,5 ebenso keine anderen berauschenden Mittel
0,0 Promille
Seit dem 1. August 2007 gilt für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle unter 21 Jahren die 0,0 Promille-Grenze.
Also, Finger weg vom Alkohol.