Fahrschule G & R - Inhaber Peter Rothmeier


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Führerschein mit 17

Führerschein

Hier das Wichtigste in Kürze zum Führerschein mit 17.


  • Das Mindestalter wird von 18 Jahren auf 17 Jahre für die Klassen B und BE herabgesetzt.
  • Der Fahrer erhält die Auflage, von einer namentlich benannten Person begleitet zu werden. Die Auflage entfällt mit Erreichen des 18. Lebensjahres.
  • Bewerber können ab 16 1/2 Jahren mit der Ausbildung beginnen, die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt weden

Die begleitende Person muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Kasse B
  • nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • Promillehöchstgrenze 0,5 ebenso keine anderen berauschenden Mittel

0,0 Promille
Seit dem 1. August 2007 gilt für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle unter 21 Jahren die 0,0 Promille-Grenze.

Also, Finger weg vom Alkohol.

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