C1E

Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger von mehr als 3.500 kg.

Erlaubte Fahrzeuge:
● Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger / Sattelanhänger mehr als 750 kg
● Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger mit mehr als 3.500 kg
● Fahrzeugkombination darf die zulässige Gesamtmasse von 12.000 kg nicht übersteigen

Vorbesitz:
Klasse C1

Mindestalter:
18 Jahre

Ausbildung:
● Theorie: 
● Praxis: Fahrstunden abhängig von Können und Fortschritten
3 x 45 Minuten Überland (ÜL)
1 x 45 Minuten Autobahn (AB)
1 x 45 Minuten Nachtfahrt (NF)
(C1 und C1E gemeinsamer Erwerb 4 x 45 Min. ÜL / 2 x 45 Min. AB / 2 x 45 Min. NF)

Prüfung:
● Theoretische Prüfung:

● Praktische Prüfung: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
   Dauer mindestens 75 Minuten

Befristung:
auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung

Gültigkeit:
Wird nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge der gesamten Klasse C1 und C1E mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Gutachten ein ausreichender Gesundheitszustand und Sehvermögen nachgewiesen wird.

Probezeit:
Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.

Einschluss:
● BE

Bemerkung:
● Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1 und C1E – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Unterlagen für Antrag:
● Biometrisches Lichtbild
● Augenärztliches Gutachten
● Ärztliches Gutachten
● Erste- Hilfe- Kurs (mind. 9- stündig)
● Personalausweis

zusätzliche Berechtigung:
● Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
● Einsatzfahrzeuge der Polizei
● Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
● Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks
● Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
● Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge
● Beschussgeschützte Fahrzeuge
● Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge
● Spezialisierte Verkaufswagen
● Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
● Leichenwagen
● Wohnmobile
   (entsprechende der Klasse C1E Kraftfahrzeug Voraussetzungen)

 

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